Parfumflakon ohne Etikett mit silbernem Deckel auf beigem Sand
KI-generierte Illustration · kein getestetes Produkt oder identifizierte reale Person

Übergang einordnen

EU-Verordnung 2023/1545 erweitert individuelle Allergenkennzeichnung. Inverkehrbringen nach bisherigen Regeln bis 31 Juli 2026 und Bereitstellung bis 31 Juli 2028 sind unter den Bedingungen des Textes vorgesehen. Am 3 Oktober 2026 können alte und neue Etiketten zusammen vorkommen.

Genaue Referenz vergleichen

Liste, Charge und gekauftes Produkt fotografieren. Online-Liste mit Charge abgleichen lassen. Längere Liste allein beweist keine Formeländerung; Kennzeichnung und Produkt unterscheiden.

Frage vorbereiten

Bei bekannter Allergie genauen fachlich genannten Namen behalten und konkretes Produkt prüfen. Duftnoten ersetzen Zutaten nicht. Fehlendes markieren und gezielt fragen statt Verträglichkeit aus Werbebegriff ableiten. Originalfoto für spätere Rückfragen aufbewahren.

Unterschiede dokumentieren

Bewahren Sie datierte Fotos mit Referenz und Charge auf. Vergleichen Sie ganze Listen, nicht nur einen Stoff. Nennen Sie dem Hersteller den Markt. Ein Webabrufdatum belegt weder Herstellung noch Inverkehrbringen des Flakons.

Fristen am 6. Oktober 2026

Am 6. Oktober 2026 ist die erste Frist vorbei; bestimmte Bestände dürfen unter den Bedingungen bis 31. Juli 2028 verfügbar bleiben. Zwei Listen datieren kein Inverkehrbringen. Die verantwortliche Stelle zur genauen Referenz fragen.

Ihre Checkliste

  • Markt
  • Liste und Charge
  • Formel und Etikett

Häufige Fragen

Neue Liste bedeutet anderer Duft?

Nicht unbedingt. Information kann ohne entsprechende Formeländerung wechseln; Hersteller fragen.

Beweist ein inoffizieller Chargenrechner das Datum?

Betrachten Sie das Ergebnis nicht als Beleg. Fragen Sie den Hersteller nach Charge und verfügbaren Informationen.

Quellen und Referenzen